Arbeitsstunden

Arbeitsstundenregelung
(gültig ab 01.04.2023)


1.    Jedes aktive Mitglied hat ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von 5 Arbeitsstunden je Kalenderjahr. Diese dienen ausschließlich der Pflege und Erhaltung der gesamten Tennisanlage und der Entlastung der Finanzen der Tennisabteilung.

2.    Für nicht oder nur teilweise erbrachte Arbeitsstunden werden dem betreffenden Mitglied laut Beschluss des Vorstandes vom 12.01.2009 pro Stunde 13,- Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag wird zu Beginn des Folgejahres eingefordert.

3.    Achtung: Die Ausgabe der Spielermarke für die Sommersaison kann nur dann erfolgen, wenn die Rechnung für nicht geleistete Pflicht-Arbeitsstunden bis zum Ausgabetermin bezahlt wurde.

4.    Von der Leistung von Arbeitsstunden freigestellt sind:

a)    Mitglieder der Abteilungsleitung
b)    Mannschaftsführer/-innen
c)    Aktive Mitglieder mit Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren

5.    Den von der Mitgliederversammlung gewählten Revisoren/Kassenprüfern sowie den Mannschaftsführer/-innen der U18-Teams werden für ihre Tätigkeit zwei Stunden angerechnet.

6.    Alle Arbeitsdienst-Termine werden durch E-Mail, Aushänge an der Info-Tafel am Clubhaus und/oder auf den Social Media Kanälen der Tennisabteilung bekanntgegeben.

7.    Es bestehen neben den Arbeitsdienst-Terminen zusätzlich folgende Möglichkeiten zum Ableisten der Pflicht-Arbeitsstunden:

a)    An den offiziellen Terminen für den Auf- und Abbau der Tennisplätze und bei den generellen Pflege- und Instandsetzungsarbeiten der gesamten Tennisanlage. Die Termine werden durch den Platzwart frühzeitig bekannt gegeben. Beim Auf- und Abbau der Tennisplätze sollten min. 2 Mitglieder je Team-Tennis Mannschaft Arbeitsstunden ableisten (Koordination durch Mannschaftführer/-in).
b)    Während der gesamten Saison können Mitglieder jederzeit beim Platzwart anfragen, welche Arbeiten zu machen sind und in Absprache mit ihm ihre Arbeitsstunden ableisten.

8.    Die geleisteten Arbeitsstunden werden in der dem Platzwart vorliegenden Liste eingetragen und vom Vorstand für spätere Jahresabrechnungen erfasst.

9.    Geldspenden werden voll angerechnet, wenn sie mindestens 250,- Euro betragen. Eine anteilige Anrechnung ist nicht möglich.

10.    Werden von einem Mitglied mehr als 5 Arbeitsstunden geleistet, werden diese automatisch auf die dazugehörigen aktiven Familienmitglieder übertragen. Ein Übertrag in das folgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

Kontakt zum Platzwart: Klaus Lehnhäuser:
E-Mail: klaus.lehnhaeuser@icloud.com
Mobil: 0173 4593607

Download der Arbeitsstundenregelung