Spiel- und Platzordnung

Spiel- und Platzordnung – TV 1873 Hausen

Für den TV 1873 Hausen e. V.  gilt nachfolgende Platz- und Spielordnung, die den Spielbetrieb auf der Tennisanlage regeln soll.

Die Platz-und Spielordnung ist ab dem 01. April 2025 gültig.

 1. Allgemeine Ordnung

Sowohl die Nutzung als auch die Pflege der Anlage erfordern nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme, sondern auch tatkräftige Unterstützung aller Mitglieder. Zur Pflege und Verschönerung unserer Anlage einschließlich des Clubhauses muss jedes Clubmitglied mit beitragen und ggf. auch andere dazu anhalten. Dazu gehört insbesondere das Wässern der Blumen und Pflanzen. Missstände / Mängel auf den Plätzen sind auf der entsprechenden Liste an der Infotafel einzutragen. Die Clubräume dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- und/oder Schmutzreste hinterlassen. Das gilt auch für den Flur und die Garderoben. Auf den Plätzen gilt ein generelles Rauchverbot. Hunde sind auf der Anlage erlaubt, dabei ist Leinenpflicht zu beachten. Für Garderobe und Wertgegenstände wird auf der gesamten Anlage vom Verein keine Haftung übernommen. Gegenstände wie Stühle, Decken, Kissen, Gläser oder Geschirr, die zu den Plätzen mitgenommen werden, sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.

2. Platzordnung

Die Tennisplätze dürfen nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen und in angemessener Tenniskleidung genutzt werden. Auftretende Beschädigungen der Platzeinrichtungen (z.B. zerrissenes Netz, Löcher in der Platzanlage) sind dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen durch Platzbenutzer (z B. durch zu frühes Spielen auf einem vom Regen aufgeweichten Platz!) behält sich der Abteilungsvorstand Regressansprüche vor. Eine Spielstunde beträgt für Einzel 60 Minuten und für Doppel 120Minuten. Bei Trockenheit des Platzes ist vor Spielbeginn und gegebenenfalls auch während des Spiels der Tennisplatz einschließlich des Auslaufs zu wässern. 5 Minuten vor Ablauf der Spielzeit ist mit der Platzpflege zu beginnen. Hierzu gehören: das Abziehen des Spielfeldes einschließlich des Auslaufs und das Kehren der Linienbänder. Gegenstände, die nicht auf den Platz gehören, werden selbstverständlich von jedem Benutzer entfernt. Hierzu zählen z. B. leere Balldosen oder Getränkeflaschen. Aufgespannte Sonnenschirme sind vor Verlassen des Platzes zu schließen und zuzubinden (um die Lebensdauer der Schirme zu verlängern). Der Vorstand und der Platzwart überwacht die ordnungsgemäße Nutzung der Plätze und ist berechtigt, Plätze zu sperren. Im Bereich der Tennisanlage ist der Vorstand / Platzwart weisungsberechtigt.

3. Spielberechtigung

Spielberechtigt ist, wer für das jeweilige Jahr seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet hat, d.h. seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein fristgemäß nachgekommen ist. Jedes aktive Mitglied erhält den Code für den Zugang zur Tennisanlage. Die Weitergabe des Codes ist nicht zugelassen.

4. Platzbelegung

Die Belegung der Plätze im allgemeinen Spielbetreib erfolgt durch online Buchung im TV Hausen Platzreservierungssystem. Hierfür ist für jedes Mitglied einmalig eine Registrierung unter: tvhausen.tennis-platz-buchen.de erforderlich. Die Platzreservierung über das Reservierungssystem hat vor Spielbeginn zu erfolgen. Hierbei gelten die im Reservierungssystem hinterlegten Reservierungsregeln. Außerhalb einer Online Reservierung besteht die Möglichkeit -jedoch ohne Anrecht- auf die Nutzung freier Plätze. Vorhandene Reservierungen haben stehts Vorrang. In der Sommersaison vom 1. April bis zum 30. September werden Platzreservierungen für Trainingseinheiten, sowie Mannschaftstrainings von den vom Verein im Online Reservierungssystem berechtigten Personen (bspw. Sportwarten, Jugendwarten, Trainern, Mannschaftführern) vorgenommen. Die festen und regelmäßigen Platzbuchungen der Mannschaften sind vor Beginn der Sommersaison im Reservierungssystem zu hinterlegen und damit für jedes Vereinsmitglied einsehbar. Plätze, die durch den Vorstand für Medenspiele, Turniere oder Veranstaltungen reserviert werden, sind ebenfalls im Reservierungssystem hinterlegt und können dann nicht für den allgemeinen spielbetrieb belegt werden.

5. Gastspieler

Das Spielen von Gastspielern ist gestattet, wenn mindestens ein Mitglied der Tennisabteilung TV 1873 Hausen beteiligt ist Gästemarken zum Preis von 10,00 Euro pro Stunde/Spieler (Jugendliche 5,00 Euro) sind vor Spielbeginn beim Platzwart oder in der Tennishütte zu erwerben. 

6. Spielzeit

Saisonbeginn und Saisonende werden vom Abteilungsvorstand festgelegt und durch Aushang oder elektronische Post bekanntgegeben.

7. Verstöße

Den Anordnungen des Platzwartes und des Vorstandes ist Folge zu leisten. Verstöße gegen deren Anordnung bzw. gegen die Spiel- und Platzordnung können mit Spielverbot und – im Wiederholungsfall - mit Ausschluss aus dem Club geahndet werden. Der Vorstand kann jederzeit Änderungen der Spiel-und Platzordnung vornehmen. Über Änderungen werden die Mitglieder per Aushang informiert. 

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