Spiel- und Platzordnung

(Stand Mai 2020)

  1. Die Platzbelegung ist nur zu den auf der Spieltafel vorgegebenen Zeiten möglich.  
  2. Die Spielzeit für Einzel beträgt 60 Minuten, für Doppel 90 Minuten. Vor Spielbeginn ist der Platz zu wässern, an heißen Tagen nötigenfalls während des Spiels. Fünf Minuten vor Spielende ist der bespielte Platz abzuziehen und die Linien sind zu kehren. 
  3. Die Reservierung des gewünschten Platzes ist nur bei persönlicher Anwesenheit möglich,  bei Einzel mit mindestens einer, bei Doppel mit mindestens zwei gültigen Spielmarken. Spätestens 5 Minuten vor Spielbeginn müssen alle Spieler anwesend sein und ihre Spielmarke aufgehängt haben. Sollte dies 5 Minuten vor Spielbeginn nicht erfüllt sein, rückt die nachfolgende Spielpaarung vor und der/die im Vorfeld gehängten Spieler/-innen rücken auf deren Spielzeit zurück. Eine Komplettierung der vorgehängten Spielpaarungen durch die Spielmarke eines auf einem anderen Platz noch spielenden Spielers ist nicht möglich. Durch Schräg-Hängen der Spielmarke wird angezeigt, dass eine Spiel-Vereinbarung feststeht, während bei waagerechter Anbringung der Spielmarke Zuhängung möglich ist.
    Außerdem gilt: Wer bereits vorher gespielt hat, muss Mitgliedern, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, auf Anforderung den Vortritt überlassen.
  4. Gäste können nur mit einem Clubmitglied auf unserer Anlage spielen. Gästemarken sind vor Spielbeginn beim Platzwart oder der Clubhaus-Wirtin zu erwerben. Gäste sowie die Mitglieder von Teutonia Hausen bzw. TCAW können von Montag bis Freitag nur bis 16:00 Uhr (Spielende) auf unserer Anlage spielen.
  5. In der Zeit vom 14. April - 15. September werden den gemeldeten Team-Tennis Mannschaften Trainingszeiten eingeräumt. Pro 4er-Mannschaft 1,5 Stunden, pro 6er-Mannschaft 2 Stunden. Die Mannschaften ab Herren 65 können vormittags, die Jugendlichen in den frühen Nachmittagsstunden trainieren. (Die Mannschaftstrainingszeiten hängen am Info-Board aus). Eine Umhängung der Spielmarke ist nur durch Vorstandsmitglieder und den Platzwart aus bestimmten Gründen möglich. Die betroffenen Spieler sind über die Gründe (z.B. begründete Reklamationen, unvorhersehbar erforderliche Platzpflege, Freundschaftsspiel - s. Position 6 -, nicht beachteter Vorrang von Trainer- oder Trainingsstunden etc.) vorab zu informieren.
  6. Plätze, die durch den Vorstand für Team-Tennis Spiele, Turniere, Training, Forderungsspiele oder ähnliche Veranstaltungen reserviert werden, können dann nicht für den allgemeinen Spielbetrieb belegt werden. Diese Termine sind aus den Aushängen ersichtlich. Die Reservierung der jeweils benötigten Plätze wird auf der Spieltafel markiert.
  7. Jugendliche haben auf der Anlage die gleichen Rechte & Pflichten wie erwachsene Mitglieder.
  8. Spielberechtigt ist, wer eine für das jeweilige Jahr gültige Spielmarke besitzt. Gültig sind die auszugebenden Spielmarken erst dann, wenn der Jahresbeitrag bezahlt und gegebenenfalls auch die Rechnung für die im Vorjahr nicht erbrachten Arbeitsstunden beglichen wurde. In Verlust geratene Spielmarken sind gegen eine Gebühr von 5,- Euro anzufordern. Ungültige Spielmarken werden vom Vorstand (durch den Platzwart) eingezogen. Die Spielmarke darf zur Platzbelegung nur durch den Spieler selbst angebracht werden. Bei vollständiger Anlagenbelegung sollte möglichst Doppel gespielt werden.
  9. Es sollte nur in Tenniskleidung gespielt werden. Ohne geeignete Tennis-Sandplatzschuhe dürfen die Tennisplätze nicht betreten werden.
  10. Bei Team-Tennis-/ Freundschafts-/ Meisterschaftsspielen ist den Turnierleitungsanweisungen zu folgen.
  11. Den Anordnungen des Platzwartes und des Vorstandes ist Folge zu leisten. Verstöße gegen deren Anordnung bzw. gegen die Spiel- und Platzordnung können mit Spielverbot und - im Wiederholungsfall - mit Ausschluss aus dem Club geahndet werden.

Mit Wirkung vom 09.05.2020 wird die Platzordnung ergänzt um die Vorschriften, die die hessische Landesregierung wegen der Corona-Pandemie in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat sowie um die Empfehlungen des Hessischen Tennisverbands (HTV) für Tennisvereine und den Trainingsbetrieb.

Die Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie gelten bis auf Weiteres und stehen können hier nachgelesen werden.

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